Bearbeitet: Jan 04, 2024
Jeder Besucher, der in Kanada ankommt und unter 18 Jahre alt ist, gilt nach den kanadischen Einwanderungsbestimmungen als Minderjähriger oder Kind. Für diese Personen gelten unabhängig von ihrem Alter die gleichen Einwanderungsbestimmungen wie für alle anderen Besucher.
Wenn Sie mit einem Minderjährigen nach Kanada reisen, müssen Sie die Anforderungen genau kennen. Andernfalls werden der Minderjährige und die ihn begleitenden Erwachsenen wahrscheinlich nicht berechtigt sein, ein Flugzeug nach Kanada zu besteigen. Dieser Leitfaden bietet dem Vertreter oder einem Elternteil/Erziehungsberechtigten Informationen zum Ausfüllen des eTA-Antragsformulars im Namen eines nach Kanada reisenden Kindes.
Unabhängig vom Alter muss jedes Mitglied einer Reisegruppe eine eTA beantragen, entweder allein oder durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten, der den Antrag in seinem Namen stellt. Ein eTA kann nicht für mehrere Antragsteller verwendet werden. Es gibt keine Ausnahmen von diesen Regeln, auch nicht für gemeinsam reisende Familien oder Babys.
Eltern oder Erziehungsberechtigte können eine eTA im Namen ihres Kindes oder des Minderjährigen, den sie beaufsichtigen, beantragen. Auf dem Antragsformular müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte angeben, dass sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen und dass der Antragsteller ein Kind ist. Im Antrag werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufgefordert, Angaben zu ihrer Person sowie zu Reise-, Pass- und persönlichen Daten des Kindes zu machen.
Welche Unterlagen benötige ich also, wenn mein Ehepartner nicht mit mir und dem Kind reist? Nachfolgend finden Sie eine Liste mit sechs Dokumenten, die für Minderjährige bei der Einreise nach Kanada unerlässlich sind.
Wenn ein Kind nicht mit beiden Elternteilen reist, werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Elternteile des Kindes die Reise genehmigen. Folgende zusätzliche Unterlagen sind erforderlich:
Ein gültiger Reisepass des Kindes muss den Beamten der Canada Border Services Agency (CBSA) zur Überprüfung vorgelegt werden.
Eine Schwarzweiß- oder Farbkopie der Geburtsurkunde des Kindes.
Eine Schwarz-Weiß- oder Farbkopie der vom nicht mitreisenden Elternteil unterzeichneten Seite des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises oder eine Kopie der von beiden Elternteilen unterzeichneten Seite des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises, wenn das Kind mit einer Person reist, die nicht ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund ist.
Getrennte oder geschiedene Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollten eine Kopie der Sorgerechtsvereinbarung mit sich führen, die von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet und bezeugt wurde.
Ein neueres, von dem nicht reisenden Elternteil unterzeichnetes Schreiben, in dem die Reisepläne nach oder durch Kanada bestätigt und genehmigt werden. Das Schreiben sollte innerhalb der letzten 12 Monate unterzeichnet und datiert worden sein. Das Schreiben sollte in englischer oder französischer Sprache verfasst sein und die Kontaktdaten des/der Elternteils/Elternteile enthalten, wie z. B. die Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Das Schreiben sollte notariell beglaubigt oder von einer nicht verwandten Person bezeugt werden, damit die kanadischen Grenzbeamten mehr Vertrauen in die Echtheit des Schreibens haben können. Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, sollten sie beide das Genehmigungsschreiben unterschreiben, das die Reise erlaubt. Wenn ein Elternteil nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht hat, muss das Schreiben nur von diesem Elternteil unterzeichnet werden, und der reisende Elternteil sollte auch einen Nachweis über die entsprechenden Sorgerechtspapiere mitbringen. Minderjährige oder Kinder, die mit einem Erwachsenen reisen, der nicht ihr Elternteil oder gesetzlicher Vormund ist, benötigen eine schriftliche Erlaubnis beider Elternteile oder des Vormunds/der Vormünder, dass sie das Recht haben, mit dem Kind zu reisen.
Wenn ein Elternteil des Kindes verstorben ist, sollte der reisende Elternteil oder Erziehungsberechtigte eine Kopie der Sterbeurkunde mitbringen, um sie den Grenzbeamten vorzulegen. Sind beide Elternteile verstorben, sollte der Erziehungsberechtigte eine notariell beglaubigte Kopie der Vormundschaftsurkunde oder der Adoptionspapiere mitbringen, falls das Kind adoptiert wurde.
Minderjährige, die entweder allein oder mit nicht verwandten Eltern oder Erziehungsberechtigten nach Kanada einreisen wollen, werden in der Regel genauer überprüft, da die Grenzbeamten darauf geschult sind, nach Fällen Ausschau zu halten, in denen vermisste oder entlaufene Kinder nach Kanada reisen könnten. Daher sollten nicht verwandte Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit Kindern reisen, oder allein reisende Kinder bei der Ankunft an der kanadischen Grenze sorgfältig darauf achten, dass sie die erforderlichen Unterlagen mit sich führen.
Die erforderlichen Dokumente für allein reisende unbegleitete Minderjährige sind folgende
Das Kind muss seinen eigenen Reisepass mitbringen und kann nicht den Reisepass eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten benutzen.
Das Kind muss eine Kopie seiner Geburtsurkunde mitbringen.
Das Einverständnisschreiben sollte in englischer oder französischer Sprache verfasst sein und von einer dritten Person unterschrieben oder notariell beglaubigt werden. Das Schreiben sollte den Namen und die Kontaktdaten beider Elternteile enthalten, z. B. ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zusätzlich zu den Kontaktdaten der Eltern sollte das Schreiben auch den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Person(en) enthalten, die das Kind während seines Aufenthalts in Kanada beherbergen oder betreuen wird.
Minderjährige, die entweder allein, mit einem Elternteil oder mit einem nicht verwandten Erwachsenen nach Kanada reisen, werden in der Regel einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen. Daher müssen die Betreuer von Minderjährigen oder Kindern, die ohne Begleitung oder in Begleitung nach Kanada reisen, sicherstellen, dass sie vor der Abreise die entsprechenden Unterlagen erhalten haben.
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